Auslandsreiseversicherung
Ob Urlaub oder Geschäftsreise – im Ausland endet oft der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung. Medizinische Notfälle können teuer werden: Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte oder Rücktransporte kosten schnell mehrere Tausend Euro. Ohne Auslandsreiseversicherung tragen Sie diese Kosten selbst.
Auslandsreiseversicherung
Was ist die Auslandsreisever-sicherung?
Die Auslandsreiseversicherung bietet zuverlässigen Schutz vor unerwarteten Krankheitskosten auf Reisen. Sie übernimmt Leistungen, die deine gesetzliche oder private Krankenversicherung im Ausland nicht oder nur teilweise abdeckt – zum Beispiel ambulante und stationäre Behandlungen, Medikamente oder Rettungskosten. Besonders wichtig: Auch ein medizinisch notwendiger Rücktransport nach Deutschland kann abgesichert sein, was von der gesetzlichen Krankenkasse grundsätzlich nicht übernommen wird. Egal ob Urlaubsreise, Städtetrip oder Geschäftsreise – bereits ein einfacher Arztbesuch kann im Ausland schnell mehrere Hundert Euro kosten. Wer ohne passenden Schutz reist, trägt dieses Risiko selbst. Die Auslandsreiseversicherung sichert dich finanziell ab und sorgt dafür, dass du im Ernstfall weltweit schnell und gut versorgt wirst.
Häufige Irrtümer über die Auslandsreiseversicherung
„Für zwei Wochen brauche ich keine Versicherung.“
Auch bei kurzen Reisen können hohe Kosten entstehen – Ein Arztbesuch im Ausland kann mehrere Hundert Euro kosten, bei schwereren Fällen kommen schnell tausende Euro für Klinikaufenthalte oder Rücktransporte dazu. Ohne Auslandsreiseversicherung tragen Sie diese Kosten selbst.
„Meine gesetzliche Krankenkasse zahlt im Ausland.“
Der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung gilt meist nur innerhalb der EU und ist oft eingeschränkt. Leistungen wie ein medizinischer Rücktransport oder Behandlungen außerhalb der EU sind in der Regel nicht abgedeckt. Außerhalb der EU müssen Sie Kosten meist selbst tragen.
„Der Rückflug ist immer mitversichert.“
Ein medizinisch notwendiger Rücktransport ist nur in speziellen Tarifen enthalten. Viele Standard-Tarife bieten diesen wichtigen Schutz nicht, sodass im Notfall hohe Kosten auf Sie zukommen können. Achten Sie deshalb bei der Auswahl Ihrer Auslandsreiseversicherung genau auf diesen Leistungsumfang.
Checkliste
Sind Sie im Krankheitsfall im Ausland ausreichend abgesichert?
Sind Vorerkrankungen und chronische Krankheiten mitversichert?
Ist ein medizinisch notwendiger Rücktransport mitversichert?
Deckt Ihre Versicherung ambulante Behandlungen im Ausland ab?
Planen Sie eine Auslandsreise von mehr als sechs Wochen?
Planen Sie im Urlaub sportliche Aktivitäten?
Sind Zahnarztnotfälle im Ausland durch Ihre Auslandskrankenversicherung abgesichert?
Damit Ihr Schutz immer passt
Was Sie uns melden sollten
Warum die Auslandsreiseversicherung schützt
Häufige Fallbeispiele im Alltag
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Fallbeispiel 1
Was ist passiert?
Frau S. bekam während ihres Work & Travel-Aufenthalts in Australien plötzlich starke Bauchschmerzen. Nach einer Untersuchung wurde eine Blinddarmentzündung festgestellt, die operativ behandelt werden musste.
Was wurde verursacht?
- Kosten für Operation und Krankenhausaufenthalt
- Medikamente und Nachsorge
- Medizinisch notwendiger Rücktransport nach Deutschland
Wie hätte man vorbeugen können?
- Abschluss einer passenden Langzeit-Auslandskrankenversicherung
- Frühzeitige Information über bestehende Vorerkrankungen
- Auswahl eines Tarifs mit Rücktransport-Leistung
Was ist zu tun im Schadenfall?
- Unverzüglich die Notfallhotline der Versicherung kontaktieren
- Ärztliche Berichte und Rechnungen sammeln
- Eventuell Rücksprache zur Organisation des Rücktransports halten
- Alle Belege und medizinischen Unterlagen der Versicherung vorlegen
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Fallbeispiel 2
Was ist passiert?
Herr T. hatte während seines Urlaubs in Spanien plötzlich starke Zahnschmerzen, weil sich ein Zahn entzündet hatte. Er musste kurzfristig einen Zahnarzt aufsuchen.
Was wurde verursacht?
- Kosten für die Notfallbehandlung beim Zahnarzt
- Medikamente gegen die Entzündung
Wie hätte man vorbeugen können?
- Abschluss einer Auslandsreiseversicherung, die auch ambulante zahnärztliche Notfälle abdeckt
- Regelmäßige Zahnvorsorge vor Reiseantritt
Was ist zu tun im Schadenfall?
Schnellstmöglich die Versicherungs-Hotline informieren
Rechnungen und Behandlungsberichte sammeln
Belege bei der Versicherung einreichen
Bei Rückfragen erreichbar bleiben
Terminvereinbarung
Jetzt Beratungstermin sichern!
Die Absicherung auf Reisen ist ein ebenso wichtiges wie oft unterschätztes Thema, das individuelle Beratung und vorausschauende Planung erfordert. In einem persönlichen Gespräch analysieren wir gemeinsam Ihre Reisesituation, klären Ihren Versicherungsschutz und erarbeiten eine maßgeschneiderte Lösung, die optimal zu Ihren Plänen und Bedürfnissen passt. Ich begleite Sie kompetent und vertrauensvoll, damit Sie weltweit sicher unterwegs sind – ohne finanzielle Sorgen im Notfall.
Ihre Fragen, Unsere Antworten
FAQ
Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, haben wir für Sie hier zusammengestellt.
Kann ich die Auslandsreiseversicherung auch kurzfristig abschließen?
Ja, viele Anbieter ermöglichen den Abschluss bis kurz vor Reisebeginn – teils auch direkt am Reisetag.
Was ist der Unterschied zwischen einer Auslandsreiseversicherung und einer Langzeit-Auslandskrankenversicherung?
Welche Dokumente benötige ich im Schadenfall?
In der Regel: Versicherungsnachweis, Arztberichte, Rechnungen und Zahlungsbelege. Manche Versicherer verlangen zusätzlich eine schriftliche Schadenmeldung.
Sind auch zahnärztliche Notfälle im Ausland abgesichert?
In vielen Tarifen sind zahnärztliche Notfallbehandlungen mitversichert, reguläre Zahnbehandlungen oft nicht. Es lohnt sich, genau auf die Bedingungen zu achten.
Wie funktioniert die Versicherung bei Geschäftsreisen?
Geschäftsreisen sind in vielen Auslandsreiseversicherungen enthalten, manche Anbieter haben aber spezielle Tarife für Geschäftsreisende mit erweiterten Leistungen.
Was passiert, wenn ich während der Reise meinen Rückflug verpasse wegen Krankheit?
Die Kosten für Umbuchung oder verspätete Rückreise sind in der Regel nicht versichert – außer im Rahmen eines umfassenden Reiserücktritts- oder Reiseabbruchschutzes.