Betriebliche Altersvorsorge

Die gesetzliche Rente wird künftig kaum ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Genau hier setzt die betriebliche Altersvorsorge (bAV) an:
Steuerlich gefördert und direkt über den Arbeitgeber sorgt sie für eine zusätzliche Absicherung – einfach, effektiv und zukunftssicher.

Betriebliche Altersvorsorge

Was ist die betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine vom Staat geförderte Möglichkeit, über den Arbeitgeber für das Alter vorzusorgen. Sie ergänzt die gesetzliche Rente und hilft dabei, finanzielle Lücken im Ruhestand zu schließen. Dabei wird ein Teil des Bruttogehalts in eine Altersvorsorgelösung – zum Beispiel eine Direktversicherung oder Pensionskasse – umgewandelt. Dieser Beitrag ist bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei, was die betriebliche Altersvorsorge besonders attraktiv macht. Für Arbeitnehmer bietet die betriebliche Altersvorsorge den Vorteil, dass sie unkompliziert und direkt über das Gehalt finanziert werden kann – ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Auch Arbeitgeber profitieren: Sie stärken die Bindung zu ihren Mitarbeitenden, verbessern ihr Image und leisten einen Beitrag zur sozialen Absicherung. Die betriebliche Altersvorsorge ist damit eine moderne und sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente – und in Zeiten sinkender Rentenniveaus wichtiger denn je.

Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge auf einen Blick

Für Arbeitnehmer

  • Stärkung Ihrer Arbeitgebermarke: Positionieren Sie sich als attraktiver Arbeitgeber, der für seine Mitarbeitenden sorgt.

  • Steuer- und Sozialversicherungsersparnis: Nutzen Sie finanzielle Vorteile durch Steuer- und Abgabenfreiheit der Beiträge.

  • Geringer Verwaltungsaufwand: Einfache Abwicklung, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Für Mitarbeitenden

  • Altersvorsorge mit Zuschuss: Profitieren Sie von zusätzlichen Arbeitgeberzuschüssen zur bAV.

  • Weniger Abzüge dank Brutto-Entgeltumwandlung: Sparen Sie Steuern und Sozialabgaben durch Gehaltsumwandlung.

  • Automatische Absicherung ohne Eigenaufwand: Die Vorsorge läuft bequem und ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

betrieblichen Altersvorsorge

Die 5 Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge

Direktversicherung

Eine vom Arbeitgeber abgeschlossene Lebensversicherung, deren Beiträge in der Regel direkt aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers finanziert werden.

Pensionskasse

Eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge leistungsorientierte Rentenzahlungen an die Arbeitnehmer erbringt.

Pensionsfonds

Eine Kapitalanlagegesellschaft, die die eingezahlten Beiträge investiert und daraus später Renten- oder Kapitalleistungen an die Arbeitnehmer auszahlt.

Unterstützungskasse

Eine rechtlich eigenständige Versorgungseinrichtung, die im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber leistungsorientierte Versorgungsleistungen an die Arbeitnehmer gewährt.

Direktzusage

Die Direktzusage, auch Pensionszusage genannt, ist eine betriebliche Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer im Ruhestand oder bei Eintritt bestimmter Ereignisse eine Versorgungsleistung direkt auszuzahlen.

Entgeltumwandlung

Ein Verfahren, bei dem ein Teil des Bruttogehalts zugunsten der betrieblichen Altersvorsorge umgewandelt wird. Diese Entgeltumwandlung erfolgt häufig in Verbindung mit einem der klassischen Durchführungswege.

Schritt für Schritt

So funktioniert die betriebliche Altersvorsorge

Beispielrechnung

Wie viel bringt die betrieblichen Altersvorsorge meinem Mitarbeitenden?

Herr F. verdient monatlich 3.500 € brutto und möchte etwas für seine Altersvorsorge tun. Er entscheidet sich daher für eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) und lässt monatlich 100 € direkt aus seinem Bruttogehalt in die Vorsorge einzahlen. Da dieser Beitrag steuer- und sozialabgabenfrei ist, sinkt seine tatsächliche Belastung: Durch die Einsparung von Steuern und Sozialabgaben liegt sein effektiver Nettoaufwand bei nur etwa 60 €. Zusätzlich beteiligt sich der Arbeitgeber mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Zuschuss von 15 € monatlich. So fließen insgesamt 115 € pro Monat in Herrn F.s Altersvorsorge – und das bei einem Eigenaufwand von lediglich 60 €. Eine clevere Entscheidung, mit der Herr F. nicht nur Steuern spart, sondern auch effektiv seine spätere Rente aufbaut.

Bruttogehalt: 3.500 €

Monatlicher bAV-Beitrag: 100 €

Steuer- und Sozialversicherungsersparnis: ca. 40 €

Effektiver Nettoaufwand für den Mitarbeitenden: nur 60 €

Gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss: 15 €

Monatliche Erhöhung der Altersvorsorgeleistung: 115 €

Terminvereinbarung

Jetzt Beratungstermin sichern!

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein wichtiger Baustein für Ihre finanzielle Sicherheit im Alter – und gleichzeitig ein Thema, das individuelle Planung erfordert. In einem persönlichen Gespräch analysieren wir Ihre aktuelle Situation im Unternehmen, klären Ihre Ziele und entwickeln eine maßgeschneiderte bAV-Lösung, die zu Ihnen und Ihren Mitarbeitenden passt. Dabei begleite ich Sie kompetent und zuverlässig – von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Umsetzung.

Ihre Fragen, Unsere Antworten

FAQ

Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, haben wir für Sie hier zusammengestellt.

Ja – sobald ein Mitarbeitender danach fragt, sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Entgeltumwandlung über einen der fünf bAV-Durchführungswege anzubieten.

Die bAV ist mitnehmbar: Mitarbeitende können die Anwartschaft zu einem neuen Arbeitgeber übertragen oder privat fortführen. Als Arbeitgeber endet Ihre Zahlungspflicht mit dem Arbeitsverhältnis.

Neben dem gesetzlichen Zuschuss entstehen keine verpflichtenden Kosten. Viele Anbieter übernehmen Verwaltungsaufwand digital – zusätzliche Services (z. B. Beratung, Infoveranstaltungen) sind optional.

Viele Verträge enthalten Hinterbliebenenleistungen. Ob diese greifen, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Bei Bedarf können Todesfallleistungen für Ehepartner oder Kinder eingeschlossen werden.

Die Unterschiede liegen vor allem in der steuerlichen Behandlung, der Anlageform, der Haftung des Arbeitgebers und der Flexibilität. In der Praxis wird die Direktversicherung am häufigsten genutzt.

Die Beiträge können während solcher Zeiten ruhen. Sobald das Arbeitsverhältnis regulär weiterläuft, kann die Einzahlung wieder aufgenommen werden. Alternativ sind auch freiwillige Eigenbeiträge möglich, je nach Anbieter.