Betriebliche Altersvorsorge
Die gesetzliche Rente wird künftig kaum ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Genau hier setzt die betriebliche Altersvorsorge (bAV) an:
Steuerlich gefördert und direkt über den Arbeitgeber sorgt sie für eine zusätzliche Absicherung – einfach, effektiv und zukunftssicher.
Betriebliche Altersvorsorge
Was ist die betriebliche Altersvorsorge?
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine vom Staat geförderte Möglichkeit, über den Arbeitgeber für das Alter vorzusorgen. Sie ergänzt die gesetzliche Rente und hilft dabei, finanzielle Lücken im Ruhestand zu schließen. Dabei wird ein Teil des Bruttogehalts in eine Altersvorsorgelösung – zum Beispiel eine Direktversicherung oder Pensionskasse – umgewandelt. Dieser Beitrag ist bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei, was die betriebliche Altersvorsorge besonders attraktiv macht. Für Arbeitnehmer bietet die betriebliche Altersvorsorge den Vorteil, dass sie unkompliziert und direkt über das Gehalt finanziert werden kann – ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Auch Arbeitgeber profitieren: Sie stärken die Bindung zu ihren Mitarbeitenden, verbessern ihr Image und leisten einen Beitrag zur sozialen Absicherung. Die betriebliche Altersvorsorge ist damit eine moderne und sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente – und in Zeiten sinkender Rentenniveaus wichtiger denn je.
Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge auf einen Blick
Für Arbeitnehmer
Stärkung Ihrer Arbeitgebermarke: Positionieren Sie sich als attraktiver Arbeitgeber, der für seine Mitarbeitenden sorgt.
Steuer- und Sozialversicherungsersparnis: Nutzen Sie finanzielle Vorteile durch Steuer- und Abgabenfreiheit der Beiträge.
Geringer Verwaltungsaufwand: Einfache Abwicklung, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Für Mitarbeitenden
Altersvorsorge mit Zuschuss: Profitieren Sie von zusätzlichen Arbeitgeberzuschüssen zur bAV.
Weniger Abzüge dank Brutto-Entgeltumwandlung: Sparen Sie Steuern und Sozialabgaben durch Gehaltsumwandlung.
Automatische Absicherung ohne Eigenaufwand: Die Vorsorge läuft bequem und ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.
betrieblichen Altersvorsorge
Die 5 Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge
Direktversicherung
Pensionskasse
Pensionsfonds
Unterstützungskasse
Direktzusage
Entgeltumwandlung
Schritt für Schritt
So funktioniert die betriebliche Altersvorsorge
Beispielrechnung
Wie viel bringt die betrieblichen Altersvorsorge meinem Mitarbeitenden?
Herr F. verdient monatlich 3.500 € brutto und möchte etwas für seine Altersvorsorge tun. Er entscheidet sich daher für eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) und lässt monatlich 100 € direkt aus seinem Bruttogehalt in die Vorsorge einzahlen. Da dieser Beitrag steuer- und sozialabgabenfrei ist, sinkt seine tatsächliche Belastung: Durch die Einsparung von Steuern und Sozialabgaben liegt sein effektiver Nettoaufwand bei nur etwa 60 €. Zusätzlich beteiligt sich der Arbeitgeber mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Zuschuss von 15 € monatlich. So fließen insgesamt 115 € pro Monat in Herrn F.s Altersvorsorge – und das bei einem Eigenaufwand von lediglich 60 €. Eine clevere Entscheidung, mit der Herr F. nicht nur Steuern spart, sondern auch effektiv seine spätere Rente aufbaut.
Bruttogehalt: 3.500 €
Monatlicher bAV-Beitrag: 100 €
Steuer- und Sozialversicherungsersparnis: ca. 40 €
Effektiver Nettoaufwand für den Mitarbeitenden: nur 60 €
Gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss: 15 €
Monatliche Erhöhung der Altersvorsorgeleistung: 115 €
Terminvereinbarung
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Die betriebliche Altersvorsorge ist ein wichtiger Baustein für Ihre finanzielle Sicherheit im Alter – und gleichzeitig ein Thema, das individuelle Planung erfordert. In einem persönlichen Gespräch analysieren wir Ihre aktuelle Situation im Unternehmen, klären Ihre Ziele und entwickeln eine maßgeschneiderte bAV-Lösung, die zu Ihnen und Ihren Mitarbeitenden passt. Dabei begleite ich Sie kompetent und zuverlässig – von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Umsetzung.
Ihre Fragen, Unsere Antworten
FAQ
Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, haben wir für Sie hier zusammengestellt.
Muss ich als Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge anbieten?
Ja – sobald ein Mitarbeitender danach fragt, sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Entgeltumwandlung über einen der fünf bAV-Durchführungswege anzubieten.
Was passiert mit der betrieblichen Altersvorsorge bei Kündigung oder Jobwechsel?
Die bAV ist mitnehmbar: Mitarbeitende können die Anwartschaft zu einem neuen Arbeitgeber übertragen oder privat fortführen. Als Arbeitgeber endet Ihre Zahlungspflicht mit dem Arbeitsverhältnis.
Welche Kosten entstehen mir als Arbeitgeber?
Neben dem gesetzlichen Zuschuss entstehen keine verpflichtenden Kosten. Viele Anbieter übernehmen Verwaltungsaufwand digital – zusätzliche Services (z. B. Beratung, Infoveranstaltungen) sind optional.
Was passiert mit der betrieblichen Altersvorsorge im Todesfall?
Viele Verträge enthalten Hinterbliebenenleistungen. Ob diese greifen, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Bei Bedarf können Todesfallleistungen für Ehepartner oder Kinder eingeschlossen werden.
Was ist der Unterschied zwischen den Durchführungswegen?
Die Unterschiede liegen vor allem in der steuerlichen Behandlung, der Anlageform, der Haftung des Arbeitgebers und der Flexibilität. In der Praxis wird die Direktversicherung am häufigsten genutzt.
Was passiert mit der betrieblichen Altersvorsorge bei Elternzeit, Krankheit oder Teilzeit?
Die Beiträge können während solcher Zeiten ruhen. Sobald das Arbeitsverhältnis regulär weiterläuft, kann die Einzahlung wieder aufgenommen werden. Alternativ sind auch freiwillige Eigenbeiträge möglich, je nach Anbieter.