Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung deckt nur das Nötigste ab. Leistungen wie hochwertiger Zahnersatz, alternative Heilmethoden oder ein Einzelzimmer im Krankenhaus müssen oft selbst bezahlt werden. Private Zusatzversicherungen schließen diese Lücken – für mehr Komfort, bessere Versorgung und finanzielle Sicherheit im Ernstfall.

Gesetzliche Krankenversicherung

Was ist die gesetzliche Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet eine solide Grundversorgung im Krankheitsfall. Sie funktioniert nach dem Solidarprinzip: Beiträge richten sich nach dem Einkommen, nicht nach Alter oder Gesundheitszustand. Arztbesuche, Medikamente und Krankenhausbehandlungen werden übernommen – jedoch nur im Rahmen des medizinisch Notwendigen. Leistungen wie ein Einzelzimmer, Zahnersatz oder alternative Heilmethoden sind oft nicht abgedeckt. Wer mehr möchte, sollte privat vorsorgen – z. B. mit einer Zusatzversicherung.

Warum lohnt sich eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV)?

Beitragszahlung nach Einkommen

Die Beitragshöhe orientiert sich an Ihrem Einkommen – so zahlen Sie stets einen fairen und individuell angepassten Beitrag.

Kostenfreie Mitversicherung von Familienangehörigen

Ehepartner und Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen ohne zusätzliche Kosten mitversichert werden, was besonders Familien entlastet.

Gesetzlich garantierte medizinische Grundversorgung

Die gesetzliche Krankenversicherung sichert Ihnen eine verlässliche Basisversorgung bei Krankheit, unabhängig von Alter, Gesundheitszustand oder Vorerkrankungen.

Gesetzliche Krankenversicherung

Leistungen der gesetzliche Krankenversicherung

Arztbesuche und ambulante Behandlungen

Ambulante ärztliche Leistungen, einschließlich Diagnostik und Therapie, werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

Schutzimpfungen

Schutzimpfungen zur Prävention übertragbarer Krankheiten sind Bestandteil der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung.

Hilfsmittel

Medizinisch erforderliche Hilfsmittel wie Hörgeräte oder Rollstühle werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, wobei bestimmte Einschränkungen gelten (zum Beispiel bei der Kostenübernahme für Brillen).

Medikamente

Verschreibungspflichtige Medikamente werden im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet, wobei die Kostenübernahme an wirtschaftliche und medizinische Kriterien gebunden ist.

Schwangerschafts- und Geburtshilfe

Leistungen der Schwangerschafts- und Geburtshilfe, einschließlich Vorsorgeuntersuchungen und Betreuung während der Entbindung, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten.

Psychotherapeutische Behandlung

Auch die Behandlung psychischer Erkrankungen ist Bestandteil der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Terminvereinbarung

Jetzt Beratungstermin sichern!

Die Absicherung im Krankheitsfall ist ein zentrales Thema – und oft komplexer, als es auf den ersten Blick scheint. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet nur eine Grundversorgung, individuelle Wünsche oder erweiterte Leistungen sind darin meist nicht enthalten. In einem persönlichen Gespräch analysieren wir gemeinsam Ihre aktuelle Absicherung, klären Ihre Bedürfnisse und entwickeln eine maßgeschneiderte Lösung, die optimal zu Ihrer Lebenssituation passt. Ich begleite Sie kompetent und vertrauensvoll auf dem Weg zu einer rundum passenden Gesundheitsvorsorge.

Ihre Fragen, Unsere Antworten

FAQ

Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, haben wir für Sie hier zusammengestellt.

Grundsätzlich sind Arbeitnehmer bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) pflichtversichert. Auch Studenten, Rentner und bestimmte Selbstständige können sich gesetzlich versichern.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist einkommensabhängig und solidarisch finanziert, die private Krankenversicherung kalkuliert Beiträge individuell nach Risiko und bietet oft umfangreichere Leistungen.

Unter bestimmten Bedingungen ist das möglich, z. B. wenn das Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt oder eine freiwillige Versicherung besteht.

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt medizinisch notwendige Behandlungen in anderen EU-Ländern meist bis zum deutschen Leistungsniveau, außerhalb der EU sind die Leistungen eingeschränkt.

Die Familienversicherung ermöglicht es, dass Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder ohne eigenes oder mit geringem Einkommen beitragsfrei mitversichert werden können. Voraussetzung ist, dass das monatliche Einkommen des mitzuversichernden Familienmitglieds bestimmte Grenzen nicht überschreitet (derzeit ca. 485 € bei Minijobs bzw. 520 € bei geringfügiger Selbstständigkeit). Familienmitglieder sind so im Versicherungsschutz der GKV mitversichert, ohne dass zusätzliche Beiträge anfallen. Diese Regelung gilt für Kinder, solange sie sich in der Ausbildung befinden oder bestimmte weitere Bedingungen erfüllen.

In Deutschland besteht grundsätzlich eine unbefristete Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze sind verpflichtet, Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung zu sein. Wird diese Grenze dauerhaft überschritten, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, in eine private Krankenversicherung zu wechseln.