Wohngebäudeversicherung

Ein Wohngebäude ist meist die größte Investition im Leben. Schäden durch Natur, Brand, Wasser oder Einbruch können hohe Kosten verursachen, die oft die eigenen Mittel übersteigen. Eine umfassende Wohngebäudeversicherung schützt Ihr Eigentum langfristig und sichert Sie und Ihre Familie vor finanziellen Belastungen im Schadensfall.

Wohngebäudeversicherung

Was ist die Wohngebäude-versicherung?

Die Wohngebäudeversicherung schützt Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und weitere Gefahren. Sie übernimmt die Kosten für Reparaturen oder Wiederaufbau, wenn Ihr Gebäude beschädigt wird. So bewahrt sie Sie vor hohen finanziellen Belastungen und sichert Ihre wertvollste Immobilie ab. Auch fest eingebaute Teile wie Heizungen oder Fußböden sind in der Regel mitversichert. Änderungen am Gebäude sollten Sie der Versicherung stets melden, damit Ihr Schutz aktuell bleibt.

Leistungen und Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung

Was ist versichert?

Die Wohngebäudeversicherung deckt das Haus samt fest verbauter Bestandteile ab – etwa Dach, Wände, Heizung oder Einbauküche. Je nach Tarif sind auch Nebengebäude und Grundstücksbestandteile wie Zäune oder Gartenmauern mitversichert.

Erweiterter Schutz

Der Elementarschutz bietet umfassenden Schutz vor Naturgefahren wie Überschwemmungen, Erdrutschen, Schneedruck und Erdbeben.
Die Glasversicherung sichert Kosten für Glasbruch an Fenstern, Türen sowie anderen fest eingebauten Glasflächen zuverlässig ab.

Weitere Leistungen 

Mitversicherung von Zubehör umfasst fest eingebaute Heizungs-, Sanitäranlagen und Fußböden. Neuwertentschädigung sichert Reparatur- oder Wiederaufbaukosten zum Neuwert. Bei Leerstand oder Baustellen ist eine Meldung an die Versicherung erforderlich.

Im Schadenfall

Bei Wohngebäudeschäden zählt Ihre schnelle Reaktion

Schaden begrenzen

Treffen Sie angemessene Maßnahmen, um Folgeschäden zu begrenzen – zum Beispiel Wasser abstellen, Öffnungen abdichten oder einen Notdienst rufen. So unterstützen Sie eine zügige und reibungslose Schadenregulierung.

Dokumentieren

Fotografieren Sie den Schaden und halten Sie den Umfang schriftlich fest. Je genauer, desto besser für die Regulierung.

Schaden melden

Informieren Sie Ihre Versicherung so schnell wie möglich – idealerweise telefonisch oder über das Online-Formular –, damit wir den Schaden zügig bearbeiten können.

Unterlagen bereithalten

Sammeln Sie alle relevanten Dokumente: Fotos, Handwerkerrechnungen, Gutachten und ggf. eine polizeiliche Anzeige (z. B. bei Vandalismus).

Keine Reparaturen ohne Freigabe

Führen Sie Instandsetzungen erst nach unserer Freigabe durch – ausgenommen sind dringend notwendige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.

Kommunikation dokumentieren

Bewahren Sie sämtlichen Schriftverkehr, E-Mails und Notizen zu telefonischen Absprachen mit der Versicherung auf – so behalten Sie den Überblick und haben im Fall von Rückfragen nachvollziehbare Nachweise zur Hand.

Damit Ihr Schutz immer passt

Was Sie uns melden sollten

Warum die Wohngebäudeversicherung im Alltag schützt

Häufige Fallbeispiele im Alltag

  • Fallbeispiel 1

    Fallbeispiel 1

Was ist passiert?
In einem Einfamilienhaus platzt nachts ein Eckventil unter dem Waschbecken im Bad. Über Stunden läuft unbemerkt Wasser aus und verteilt sich im Fußboden und in der darunterliegenden Etage.

Was wurde beschädigt?

  • Fliesen und Estrich im Badezimmer durchfeuchtet
  • Decke im Wohnzimmer darunter verfärbt und aufgequollen
  • Dämmmaterial musste entfernt und ersetzt werden

Wie hätte man vorbeugen können?

  • Regelmäßige Kontrolle von Wasseranschlüssen
  • Alte Ventile rechtzeitig austauschen
  • Bei längerer Abwesenheit: Wasserzufuhr abdrehen

Was wurde durch die Wohngebäudeversicherung übernommen?

  • Trocknung und Wiederherstellung der betroffenen Bauteile
  • Erneuerung des beschädigten Estrichs und Deckenverkleidung
  • Übernahme der Handwerkerkosten inklusive Abbruch- und Aufräumarbeiten
  • Fallbeispiel 2

    Fallbeispiel 2

Was ist passiert?
Unbekannte brechen nachts in ein leerstehendes Wohnhaus ein. Sie entwenden nichts, hinterlassen jedoch erhebliche Schäden: Fenster werden eingeschlagen, Wände besprüht, das Treppenhaus verwüstet.

Was wurde beschädigt?

  • Eingeschlagene Fenster und beschädigte Fensterrahmen
  • Farbe und Kratzer an Innenwänden und Türen
  • Verschmutzter Eingangsbereich und zerstörte Treppengeländer

Wie hätte man vorbeugen können?

  • Leicht zugängliche Fenster und Türen zusätzlich sichern
  • Bewegungsmelder oder einfache Alarmtechnik installieren
  • Leerstand der Versicherung vorab melden

Was wurde durch die Wohngebäudeversicherung übernommen?

  • Reparatur und Austausch beschädigter Fenster
  • Entfernung von Graffiti und Instandsetzung der Innenflächen
  • Reinigungskosten und Wiederherstellung des Eingangsbereichs
Terminvereinbarung

Jetzt Beratungstermin sichern!

Die Wohngebäudeversicherung ist ein ebenso wichtiges wie komplexes Thema, das eine individuelle und vorausschauende Planung erfordert. In einem persönlichen Gespräch analysieren wir gemeinsam den Schutzbedarf Ihres Gebäudes, definieren Ihre Anforderungen und erarbeiten eine maßgeschneiderte Lösung, die optimal zu Ihren Bedürfnissen passt. Ich begleite Sie kompetent und vertrauensvoll auf dem Weg zu einem umfassenden und sicheren Versicherungsschutz für Ihr Zuhause.

Ihre Fragen, Unsere Antworten

FAQ

Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, haben wir für Sie hier zusammengestellt.

Nein, sie ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber sehr empfehlenswert, um teure Reparaturen abzusichern.

Das kommt auf den Vertrag an. Oft können Garage, Schuppen oder Gartenhäuser mitversichert werden.

Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude selbst, die Hausratversicherung das Inventar im Haus.

Die Wohngebäudeversicherung schützt dein Haus vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Die Elementarversicherung ist eine Zusatzversicherung, die zusätzlich gegen Schäden durch Naturereignisse wie Hochwasser, Überschwemmung, Erdbeben oder Erdrutsch absichert. Elementarschäden sind in der normalen Wohngebäudeversicherung meist nicht enthalten.

Das Haupthaus sowie fest verbundene Bestandteile wie Türen, Fenster, Fußböden und fest installierte Sanitäranlagen.

Ja, beim Eigentümerwechsel kann die Versicherung meistens außerordentlich gekündigt oder auf den neuen Eigentümer übertragen werden.