Zahnzusatzversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur grundlegende Zahnleistungen. Doch die Kosten für hochwertigen Zahnersatz und Behandlungen steigen – deshalb ist die Zahnzusatzversicherung heute unverzichtbar. Sie schützt vor hohen Eigenkosten und sorgt dafür, dass Sie auch in Zukunft ohne finanzielle Sorgen lachen können.
Zahnzusatzversicherung
Was ist eine Zahnzusatz-versicherung?
Die Zahnzusatzversicherung ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung bei zahnärztlichen Leistungen. Sie übernimmt Kosten für hochwertige Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung, die von der gesetzlichen Kasse oft nur teilweise oder gar nicht erstattet werden. So schützt sie Sie vor hohen Eigenkosten und sorgt für gesunde Zähne mit besseren Behandlungsmöglichkeiten.
Warum eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist
Schutz vor hohen Eigenkosten
Zahnersatz wie Implantate, Kronen oder Brücken kann schnell mit mehreren Tausend Euro zu Buche schlagen – insbesondere bei hochwertigen Materialien und ästhetischen Ansprüchen. Eine Zahnzusatzversicherung schützt Sie vor diesen finanziellen Belastungen und übernimmt je nach Tarif bis zu 100 % der anfallenden Kosten. So können Sie sich im Ernstfall für die beste Lösung entscheiden.
Zugang zu moderner Zahnmedizin
Die Zahnzusatzversicherung übernimmt auch Kosten für Behandlungen, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. So erhalten Sie Zugang zu modernen, hochwertigen und ästhetisch anspruchsvollen Therapien, die Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht werden und Ihre Zahngesundheit langfristig sichern.
Förderung der Zahngesundheit
Regelmäßige Prophylaxe-Maßnahmen, insbesondere professionelle Zahnreinigungen, werden von der Zahnzusatzversicherung finanziell unterstützt. Dies fördert eine nachhaltige Zahnerhaltung, beugt Erkrankungen vor und trägt dazu bei, Ihre Zahngesundheit langfristig zu erhalten.
Zahnzusatzversicherung
Leistungsbausteine der Zahnzusatzversicherung
Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate)
Prophylaxe und Zahnreinigung
Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche
Zahnbehandlungen (z. B. Füllungen, Wurzelbehandlungen)
Höchstsummen & Erstattungsquoten
Wartezeiten und Sofortschutz
So viel können Sie sparen
Erstattungsbeispiele
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Keramikkrone
Gesamtkosten beim Zahnarzt: 1.000 €
Erstattung durch gesetzliche Krankenversicherung (GKV): 300 € (Festzuschuss für einfache Metallkrone)
Eigenanteil ohne Zusatzversicherung: 700 €
Erstattung durch unsere Zahnzusatzversicherung: 600 €
Ihr tatsächlicher Eigenanteil mit Versicherung: nur 100 €
Ihr Vorteil: Sie sparen 600 € bei einer hochwertigen, ästhetischen Versorgung mit Keramikkrone – und können ohne finanzielle Sorgen die bestmögliche Behandlung wählen.
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Implantat
Gesamtkosten beim Zahnarzt: 4.000 €
Die Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung: 1.000 € (Festzuschuss Regelversorgung)
Eigenanteil ohne Zusatzversicherung: 3.000 €
Erstattung durch unsere Zahnzusatzversicherung: 2.700 €
Ihr tatsächlicher Eigenanteil mit Versicherung: nur 300 €
Ihr Vorteil: Implantate sind eine moderne, langlebige Lösung, kosten aber oft mehrere Tausend Euro. Mit unserer Zahnzusatzversicherung reduzieren Sie Ihren Eigenanteil auf wenige hundert Euro.
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Eine optimale Zahnzusatzversicherung ist entscheidend für Ihre umfassende Gesundheitsvorsorge. In einem persönlichen Gespräch analysieren wir Ihre aktuelle Situation, besprechen Ihre individuellen Bedürfnisse und finden die passende Lösung, die Sie bestmöglich bei zahnärztlichen Kosten entlastet. Ich begleite Sie kompetent und vertrauensvoll auf dem Weg zu einem gesunden und sorgenfreien Lächeln.
Ihre Fragen, Unsere Antworten
FAQ
Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, haben wir für Sie hier zusammengestellt.
Sind auch Kosten für Prophylaxe gedeckt?
Ja, professionelle Zahnreinigungen und weitere Vorsorgemaßnahmen werden häufig erstattet.
Übernimmt die Versicherung auch kieferorthopädische Behandlungen?
Das hängt vom Tarif ab. Einige Versicherungen zahlen auch für kieferorthopädische Maßnahmen, besonders bei Kindern und Jugendlichen. Dazu gehören beispielsweise Zahnspangen, Diagnostik und Nachsorge. Gerade bei Leistungen, die über die gesetzliche Krankenversicherung hinausgehen, kann die Zusatzversicherung einen erheblichen Teil der Kosten abdecken.
Was passiert mit dem Versicherungsschutz, wenn ich den Zahnarzt wechsle?
Der Versicherungsschutz bleibt bestehen – Sie können Ihren Zahnarzt frei wählen, sofern dieser über eine Kassenzulassung verfügt. Die Zahnzusatzversicherung ist nicht an eine bestimmte Praxis oder Klinik gebunden.
Was passiert, wenn bereits Zähne fehlen?
Fehlende Zähne müssen bei Antragstellung angegeben werden. Viele Versicherer schließen fehlende Zähne vom Versicherungsschutz aus oder bieten eine eingeschränkte Mitversicherung gegen Zuschlag.
Was ist der Unterschied zwischen dem Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und einer privaten Zahnzusatzversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt bei Zahnersatz nur einen Festzuschuss von 60–75 % der Regelversorgung. Alles darüber hinaus (z. B. Implantate, hochwertigere Materialien) muss selbst bezahlt werden. Die Zahnzusatzversicherung füllt diese Lücke – je nach Tarif sogar bis zu 100 % der Gesamtkosten.
Was passiert, wenn ich bereits eine Behandlung begonnen habe?
Laufende oder bereits angeratene Behandlungen sind nicht versichert, auch wenn der Vertrag neu abgeschlossen wird. Hier zahlt die Versicherung in der Regel nichts.