Zahnzusatzversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur grundlegende Zahnleistungen. Doch die Kosten für hochwertigen Zahnersatz und Behandlungen steigen – deshalb ist die Zahnzusatzversicherung heute unverzichtbar. Sie schützt vor hohen Eigenkosten und sorgt dafür, dass Sie auch in Zukunft ohne finanzielle Sorgen lachen können.

Zahnzusatzversicherung

Was ist eine Zahnzusatz-versicherung?

Die Zahnzusatzversicherung ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung bei zahnärztlichen Leistungen. Sie übernimmt Kosten für hochwertige Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung, die von der gesetzlichen Kasse oft nur teilweise oder gar nicht erstattet werden. So schützt sie Sie vor hohen Eigenkosten und sorgt für gesunde Zähne mit besseren Behandlungsmöglichkeiten.

Warum eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist

Schutz vor hohen Eigenkosten

Zahnersatz wie Implantate, Kronen oder Brücken kann schnell mit mehreren Tausend Euro zu Buche schlagen – insbesondere bei hochwertigen Materialien und ästhetischen Ansprüchen. Eine Zahnzusatzversicherung schützt Sie vor diesen finanziellen Belastungen und übernimmt je nach Tarif bis zu 100 % der anfallenden Kosten. So können Sie sich im Ernstfall für die beste Lösung entscheiden.

Zugang zu moderner Zahnmedizin

Die Zahnzusatzversicherung übernimmt auch Kosten für Behandlungen, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. So erhalten Sie Zugang zu modernen, hochwertigen und ästhetisch anspruchsvollen Therapien, die Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht werden und Ihre Zahngesundheit langfristig sichern.

Förderung der Zahngesundheit

Regelmäßige Prophylaxe-Maßnahmen, insbesondere professionelle Zahnreinigungen, werden von der Zahnzusatzversicherung finanziell unterstützt. Dies fördert eine nachhaltige Zahnerhaltung, beugt Erkrankungen vor und trägt dazu bei, Ihre Zahngesundheit langfristig zu erhalten.

Zahnzusatzversicherung

Leistungsbausteine der Zahnzusatzversicherung

Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate)

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bei Zahnersatz meist nur einen geringen Festzuschuss. Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt je nach Tarif bis zu 100 % der Kosten für hochwertigen Zahnersatz – etwa für Kronen, Brücken, Inlays oder Implantate.

Prophylaxe und Zahnreinigung

Professionelle Zahnreinigung und regelmäßige Vorsorge senken das Risiko teurer Behandlungen. Viele Tarife erstatten bis zu zwei Reinigungen pro Jahr – ein Plus für Ihre Zahngesundheit.

Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche

Bei Zahnspangen und anderen kieferorthopädischen Maßnahmen entstehen schnell hohe Eigenanteile – besonders außerhalb der Kassenleistung. Die Zahnzusatzversicherung übernimmt je nach Tarif einen Großteil der Kosten für Diagnostik, Behandlung und Nachsorge.

Zahnbehandlungen (z. B. Füllungen, Wurzelbehandlungen)

Nicht jede moderne Behandlung wird von der Krankenkasse voll abgedeckt. Eine gute Zusatzversicherung zahlt auch für hochwertige Kunststofffüllungen, moderne Wurzelkanalbehandlungen und Parodontose-Therapien.

Höchstsummen & Erstattungsquoten

Viele Tarife starten mit Höchstgrenzen, die sich über die Jahre erhöhen oder entfallen. Die Erstattungsquote – oft zwischen 75 % und 100 % – hängt vom gewählten Tarif ab. Ein transparenter Vergleich lohnt sich.

Wartezeiten und Sofortschutz

Bei vielen Tarifen gelten anfangs Wartezeiten – meist drei bis acht Monate. In dieser Zeit sind nur bestimmte Leistungen oder Notfälle abgedeckt. Es gibt jedoch auch Tarife mit Sofortschutz, bei denen Leistungen ohne Wartezeit verfügbar sind – ideal für alle, die schnell absichern möchten.
So viel können Sie sparen

Erstattungsbeispiele

  • Keramikkrone

    Keramikkrone

  • Gesamtkosten beim Zahnarzt: 1.000 €

  • Erstattung durch gesetzliche Krankenversicherung (GKV): 300 € (Festzuschuss für einfache Metallkrone)

  • Eigenanteil ohne Zusatzversicherung: 700 €

  • Erstattung durch unsere Zahnzusatzversicherung: 600 €

  • Ihr tatsächlicher Eigenanteil mit Versicherung: nur 100 €

Ihr Vorteil: Sie sparen 600 € bei einer hochwertigen, ästhetischen Versorgung mit Keramikkrone – und können ohne finanzielle Sorgen die bestmögliche Behandlung wählen.

  • Implantat

    Implantat

  • Gesamtkosten beim Zahnarzt: 4.000 €

  • Die Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung:  1.000 € (Festzuschuss Regelversorgung)

  • Eigenanteil ohne Zusatzversicherung: 3.000 €

  • Erstattung durch unsere Zahnzusatzversicherung: 2.700 €

  • Ihr tatsächlicher Eigenanteil mit Versicherung: nur 300 €

Ihr Vorteil: Implantate sind eine moderne, langlebige Lösung, kosten aber oft mehrere Tausend Euro. Mit unserer Zahnzusatzversicherung reduzieren Sie Ihren Eigenanteil auf wenige hundert Euro.

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Eine optimale Zahnzusatzversicherung ist entscheidend für Ihre umfassende Gesundheitsvorsorge. In einem persönlichen Gespräch analysieren wir Ihre aktuelle Situation, besprechen Ihre individuellen Bedürfnisse und finden die passende Lösung, die Sie bestmöglich bei zahnärztlichen Kosten entlastet. Ich begleite Sie kompetent und vertrauensvoll auf dem Weg zu einem gesunden und sorgenfreien Lächeln.

Ihre Fragen, Unsere Antworten

FAQ

Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, haben wir für Sie hier zusammengestellt.

Ja, professionelle Zahnreinigungen und weitere Vorsorgemaßnahmen werden häufig erstattet.

Das hängt vom Tarif ab. Einige Versicherungen zahlen auch für kieferorthopädische Maßnahmen, besonders bei Kindern und Jugendlichen. Dazu gehören beispielsweise Zahnspangen, Diagnostik und Nachsorge. Gerade bei Leistungen, die über die gesetzliche Krankenversicherung hinausgehen, kann die Zusatzversicherung einen erheblichen Teil der Kosten abdecken.

Der Versicherungsschutz bleibt bestehen – Sie können Ihren Zahnarzt frei wählen, sofern dieser über eine Kassenzulassung verfügt. Die Zahnzusatzversicherung ist nicht an eine bestimmte Praxis oder Klinik gebunden.

Fehlende Zähne müssen bei Antragstellung angegeben werden. Viele Versicherer schließen fehlende Zähne vom Versicherungsschutz aus oder bieten eine eingeschränkte Mitversicherung gegen Zuschlag.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt bei Zahnersatz nur einen Festzuschuss von 60–75 % der Regelversorgung. Alles darüber hinaus (z. B. Implantate, hochwertigere Materialien) muss selbst bezahlt werden. Die Zahnzusatzversicherung füllt diese Lücke – je nach Tarif sogar bis zu 100 % der Gesamtkosten.

Laufende oder bereits angeratene Behandlungen sind nicht versichert, auch wenn der Vertrag neu abgeschlossen wird. Hier zahlt die Versicherung in der Regel nichts.